Konkretes Beispiel: Dezent TV in 8,5x20 ET 55 mit 265/50 R20
Auflage 11B:
"Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet. die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist. so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich. wenn die ABE/TTG des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält."
Auflage 768:
"Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen. die serienmäßig laut COC-Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) als kleinste Radgröße mit 21-Zoll-Rädern ausgerüstet sind."
Ich würde mich da echt nicht blind auf die Einschätzungen der Reifendealer verlassen, die wollen einem ja was verkaufen. Ein Blick ins Gutachten ist mMn immer angebracht, will man keine Probleme kriegen. Den Reifendealer nimmst du im Fall der Fälle mit Sicherheit nicht erfolgreich in Regress...