Angeschafft heißt in dem Fall meines wissen nach nicht wann er gekauft wurde sondern wann er zugelassen wurde. So sagt es unser Steuerberater zumindestens in der Firma.
Nein, die 0,25% bekommst Du laut meinem Steuerberater auch für einen ab dem 1.7. angeschafften E-Gebrauchtwagen. Es müssten sich also nur zwei hier im Forum finden, die Ihre identischen Fahrzeuge "tauschen" wollten und damit wären die 0,25% safe.
 
		 
				
	
