Laut meinem Steuerberater gelten die 0,25% auch für bereits zugelassene Fahrzeuge!
Welche besonderen Vorteile gibt es für Elektrofahrzeuge?
Für neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge gibt es eine Sonderabschreibung mit fallenden Staffelsätzen: Im Jahr der Anschaffung können bereits 75% der Anschaffungskosten abgeschrieben werden.
Gestaffelte Abschreibung für E-Fahrzeuge:
- 1. Jahr: 75%
- 2. Jahr: 10%
- 3. und 4. Jahr: je 5%
- 5. Jahr: 3%
- 6. Jahr: 2%
Verbesserte Dienstwagenbesteuerung: Die günstigere Besteuerung der privaten Nutzung mit 0,25% des Brutto-Listenpreises gilt nun für Elektrofahrzeuge bis zu einem Brutto-Listenpreis von 100.000 Euro (bisher 70.000 Euro).