Ja, sicher. Erklärt noch nicht den von Dir angeführten gleichen Zulassungstag…
Weil es für die 0.25% nicht relevant ist, wann das Fahrzeug das erste mal zugelassen wurde, sondern ob es nach dem 1.7.2025 auf Dich zugelassen wurde.
Ja, sicher. Erklärt noch nicht den von Dir angeführten gleichen Zulassungstag…
Weil es für die 0.25% nicht relevant ist, wann das Fahrzeug das erste mal zugelassen wurde, sondern ob es nach dem 1.7.2025 auf Dich zugelassen wurde.
Es ist etwas weniger, aber ich komme für 5 Jahre bei einem Steuersatz von 42% auf eine Gesamtsumme 10.571 Euro. Oder rechne ich falsch?
Ihr habt eine Entscheidung unter klaren Voraussetzungen getroffen
Eben nicht. Als ich das Fahrzeug letztes Jahr im September gekauft habe, bin ich davon ausgegangen, dass die Abschreibung und die Dienstwagenregelung mit 0,25% zeitnah kommt. Die Abschreibung ist nicht dramatisch, da sich der Abschreibungszeitraum halt auf 6 Jahre verteilt. Aber das ich 6000,- Euro mehr Steuern zahlen muss als jemand, der dasselbe Auto mit demselben Zulassungstag fährt, sehe ich nicht ein.
Genau, einfach an eine befreundete Firma oder Frau/Mann/Kind für 1 Sekunde verkaufen und zurück kaufen und fertig ist die Haube
Bei einer Betriebsprüfung wird das definitiv für Diskussionen sorgen, aber im Zweifelsfall wird dann halt die Steuer nachbezahlt (+Zins).
Vorausgesetzt Du fährst das Auto bis Ende der steuerlichen Förderung 2030 wären das knapp 6000,- € Steuern die Du nachzahlen musst.
Das nennt sich Gestaltungsmissbrauch. Zwischen Verkauf und Rückkauf sollten 6 Monate liegen
Angeschafft heißt in dem Fall meines wissen nach nicht wann er gekauft wurde sondern wann er zugelassen wurde. So sagt es unser Steuerberater zumindestens in der Firma.
Nein, die 0,25% bekommst Du laut meinem Steuerberater auch für einen ab dem 1.7. angeschafften E-Gebrauchtwagen. Es müssten sich also nur zwei hier im Forum finden, die Ihre identischen Fahrzeuge "tauschen" wollten und damit wären die 0,25% safe.
Quelle?
Denn fürs Finanzamt gilt weder der ursprünglich vereinbarte noch der endgültige, womöglich rabattierte Kaufpreis, sondern allein der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Und erhöht sich der über die Marke von 70.000 Euro, kann das schnell mehrere Tausend Euro bei der Steuererklärung kosten.
Quelle: ADAC
Ich habe bis jetzt immer den 30.06.25 gelesen. Auch bei der letzten Erhöhung von 60.000€ auf 70.000€ gab es einen Stichtag.
Quelle?
Laut meinem Steuerberater gelten die 0,25% auch für bereits zugelassene Fahrzeuge!
Für neu angeschaffte, rein elektrisch betriebene Fahrzeuge gibt es eine Sonderabschreibung mit fallenden Staffelsätzen: Im Jahr der Anschaffung können bereits 75% der Anschaffungskosten abgeschrieben werden.
Gestaffelte Abschreibung für E-Fahrzeuge:
Verbesserte Dienstwagenbesteuerung: Die günstigere Besteuerung der privaten Nutzung mit 0,25% des Brutto-Listenpreises gilt nun für Elektrofahrzeuge bis zu einem Brutto-Listenpreis von 100.000 Euro (bisher 70.000 Euro).