Beiträge von Roli4711

    inkompetente Anwälte trifft man immer wieder, die Erfahrung habe ich auch schon gemacht, leider.

    Zum Glück nicht selber. Aber ein Kunde von mir dachte, er sollten lieber auf den Hausanwalt (kein Personalrechtler) hören, wenn es um Personalrecht geht und nicht auf mich ;-). Anstatt CHF 5.000 auszuzahlen mussten dann CHF 15.000 dem ehemaligen Mitarbeiter bezahlt werden. Lustigerweise hatte das Arbeitsgericht meinem Kunden gesagt, hätten sie das so und so gemacht (mein Vorschlag), wäre der Spruch ziemlich sicher nicht zu Ungunsten, oder eben in bedeutend kleinerem Masse ausgefallen. Ich weiss nicht, ob sie diesen Anwalt noch haben :P 8) (PS: Ich bin kein Anwalt, sondern Entwickler einer Zeiterfassungssoftware)

    Salü Andreas


    Ich denke, die Versicherung wird bei dir über die Firma laufen. Du schreibst ja auch, dass es dich eigentlich gar nicht interessiert.


    Ich könnte mir daher vorstellen, dass die Firma mit dem Versicherer aufgrund der Grösse der Fahrzeugflotte ganz bestimmte Vertragsbedingungen ausgehandelt hat, damit die Kosten bedeutend kleiner sind. Unter anderem auch, dass lediglich 4 Wochen ein Ersatzauto gewährt wird. Dieser Umstand (> 4 Wochen) ist ja auch nicht alltäglich.


    Das ist so meine Überlegung.


    Gruss in den Norden,

    Roli

    Aber wenn du einen Fuhrpark von > 1.000 Autos hast, kannst Du wahrscheinlich bei der Versicherung Goodies herausholen. Und das wird so etwas sein. Und wenn das vertraglich abgemacht wurde als Teil der Vergünstigung, dann kannst du noch mit so vielen OLG-Urteilen daherkommen. Vertrag ist Vertrag.

    fast vergessen: .... oder der Anwalt hat keine Ahnung. Wäre nicht der Erste, den ich kenne ...

    Das Oberlandesgerichts Düsseldorf hat in einem Urteil (Az.: 71 C 3 140/21) entschieden:

    Ich auch (als kleine Firma). Aber wenn du einen Fuhrpark von > 1.000 Autos hast, kannst Du wahrscheinlich bei der Versicherung Goodies herausholen. Und das wird so etwas sein. Und wenn das vertraglich abgemacht wurde als Teil der Vergünstigung, dann kannst du noch mit so vielen OLG-Urteilen daherkommen. Vertrag ist Vertrag. Als Privater (bzw. Standard-Kunde) sieht das ziemlich sicher so aus, wie du es geschrieben hast.

    Das könnte natürlich das "Problem" sein. Vielleicht hat deine Firma einen Vertrag bei dem Fuhrpark, in dem das so geregelt ist um auch Kosten zu sparen. Und da es dich nicht betrifft, würde ich mir keine Gedanken machen.

    Kosten für Ersatzwagen unklar, Versicherung vom Unfallverursacher trägt aktuell nur 4 Wochen, sollte meine Vollkaskoversicherung für die restlichen 8 Wochen

    übernehmen, werde ich wohl hochgestuft... nach sehen was passiert

    Gib mal bei Onkel Goggel folgenden Text ein: Ersatzwagen bei Reparatur Deutschland


    Ich habe lediglich Aussagen gefunden, dass der Ersatzwagen bis zum Ende der Reparatur (oder sogar Neuwagen-Beschaffung) bezahlt werden muss. Komisch

    Ich glaube bei der Firma Hirn in St.Gallen (KIA) Umgebung ist man gut aufgehoben. Hatte da ein gutes längeres Gespräch und Import oder nicht scheint egal zu sein. Wie es eben sein soll. Stundensatz bei 179.- Fr was schon eher passt. Auch ist es anscheinend bekannt dass die Sitzlüftung probleme machen kann.

    Der "Hauptsitz" ist in Appenzell. Ich habe mein Auto bei Hirn Oberriet gekauft, bringe es aber immer nach Appenzell (bzw. sie holen es auf dem Golfplatz(-Parkplatz) ab, wenn ich dort ein Turnier habe. Ist noch ganz praktisch :)). Ich kann Hirn auch empfehlen.