inkompetente Anwälte trifft man immer wieder, die Erfahrung habe ich auch schon gemacht, leider.
Zum Glück nicht selber. Aber ein Kunde von mir dachte, er sollten lieber auf den Hausanwalt (kein Personalrechtler) hören, wenn es um Personalrecht geht und nicht auf mich ;-). Anstatt CHF 5.000 auszuzahlen mussten dann CHF 15.000 dem ehemaligen Mitarbeiter bezahlt werden. Lustigerweise hatte das Arbeitsgericht meinem Kunden gesagt, hätten sie das so und so gemacht (mein Vorschlag), wäre der Spruch ziemlich sicher nicht zu Ungunsten, oder eben in bedeutend kleinerem Masse ausgefallen. Ich weiss nicht, ob sie diesen Anwalt noch haben
(PS: Ich bin kein Anwalt, sondern Entwickler einer Zeiterfassungssoftware)