Ich habe bis jetzt immer den 30.06.25 gelesen. Auch bei der letzten Erhöhung von 60.000€ auf 70.000€ gab es einen Stichtag.
Quelle?
Ich habe bis jetzt immer den 30.06.25 gelesen. Auch bei der letzten Erhöhung von 60.000€ auf 70.000€ gab es einen Stichtag.
Quelle?
Quelle?
Denn fürs Finanzamt gilt weder der ursprünglich vereinbarte noch der endgültige, womöglich rabattierte Kaufpreis, sondern allein der Bruttolistenpreis zum Zeitpunkt der Erstzulassung. Und erhöht sich der über die Marke von 70.000 Euro, kann das schnell mehrere Tausend Euro bei der Steuererklärung kosten.
Quelle: ADAC
Quelle?
Schau mal in meinen Post:
Na toll.
Es ist hier schon mehrfach belegt worden, hier mal wieder eine neue Quelle. Die von der IHK werden es schon wissen
Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro profitierten bislang bei der Dienstwagenbesteuerung von einem reduzierten Ansatz: Für die private Nutzung werden monatlich nur 0,25 % statt 1 % des Listenpreises versteuert. Vgl. hierzu unsere Website Förderung der Elektromobilität .
Die Obergrenze für die Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) wird auf 100.000 Euro angehoben und gilt für Kraftfahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden.
Angeschafft heißt in dem Fall meines wissen nach nicht wann er gekauft wurde sondern wann er zugelassen wurde. So sagt es unser Steuerberater zumindestens in der Firma.
Wenn es um Steuerfragen geht, ist Haufe eine der seriösesten Quellen überhaupt. Die Aussage der IHK bedeutet letztlich aber auch nichts anderes.
Meine Erstzulassung war im Mai… That‘s life. 🤷🏼♂️
Angeschafft heißt in dem Fall meines wissen nach nicht wann er gekauft wurde sondern wann er zugelassen wurde. So sagt es unser Steuerberater zumindestens in der Firma.
Nein, die 0,25% bekommst Du laut meinem Steuerberater auch für einen ab dem 1.7. angeschafften E-Gebrauchtwagen. Es müssten sich also nur zwei hier im Forum finden, die Ihre identischen Fahrzeuge "tauschen" wollten und damit wären die 0,25% safe.
Genau, einfach an eine befreundete Firma oder Frau/Mann/Kind für 1 Sekunde verkaufen und zurück kaufen und fertig ist die Haube
Bei einer Betriebsprüfung wird das definitiv für Diskussionen sorgen, aber im Zweifelsfall wird dann halt die Steuer nachbezahlt (+Zins).
Das nennt sich Gestaltungsmissbrauch. Zwischen Verkauf und Rückkauf sollten 6 Monate liegen