Ich muss da noch einmal kurz einhaken, um ein paar Missverständnisse zur Technik und den aktuellen Regeln geradezurücken. Es ist wichtig, dass du hier nicht in eine Falle läufst – sowohl technisch beim Laden als auch bei der Anmeldung.
1. Das Ziel ist Dimmen, nicht Abschalten (4,2 kW Regel)
Seit dem 01.01.2024 gilt für neue Wallboxen §14a EnWG. Das Ziel dabei ist nicht, dir den Strom abzustellen, sondern im Engpassfall den Bezug der Wallbox auf eine Mindestleistung von 4,2 kW zu dimmen. So kannst du (langsamer) weiterladen, und der Haushaltsstrom bleibt davon ohnehin unberührt.
Das ist der Standard, den der Netzbetreiber und das Gesetz eigentlich wollen. Eine harte Abschaltung ist aber auch zulässig.
2. Das Problem der "dummen" Wallbox: Eine einfache, "dumme" Wallbox versteht oft keine digitalen Befehle wie "Bitte auf 4,2 kW reduzieren".
Damit so eine Box trotzdem §14a-konform betrieben werden darf, wird als technische Notlösung oft eine harte Abschaltung über ein Schütz (Relais) akzeptiert.
- Das bedeutet für dich: Statt der garantierten 4,2 kW bekommst du im Steuerungsfall 0 kW. Der Strom ist weg.
- Die Konsequenz für den EV9: Und hier greift die Warnung der anderen: Wenn das Netz wieder freigegeben wird (Strom wieder da), starten viele E-Autos den Ladevorgang nach so einem harten Abbruch nicht automatisch neu. Du hast also morgens eventuell einen leeren Akku.
3. "Das iMSys dokumentiert nur" – Ein Trugschluss
Du vermutest, dass das iMSys nur mitschreibt und sonst nichts passiert. Das ist so nicht ganz richtig gedacht:
- Zwar liefert das iMSys keine "Echtzeit-Petz-Nachricht" über jeden Schaltvorgang, aber der Netzbetreiber kann sehr wohl bei Unplausibilitäten (z.B. Lastspitzen zu Zeiten, in denen eigentlich gedimmt werden sollte) Nachweise von dir verlangen.
- Wer Modul 3 (zeitvariable Entgelte) nutzen will, verpflichtet sich vertraglich zur Steuerbarkeit.
4. Die Rolle des Elektrikers (Inbetriebsetzung)
Dein Elektriker muss die Anlage beim Netzbetreiber anmelden und das Inbetriebsetzungs-Protokoll unterschreiben.
- Dort muss er angeben, wie die Steuerbarkeit umgesetzt ist (z.B. "Steuerung über Relais/Schütz" oder "Digitale Schnittstelle").
- Ein seriöser Fachmann wird dir in der Regel nicht unterschreiben, dass die Anlage steuerbar ist, wenn physisch gar keine Steuertechnik (kein Schütz, keine Steuerleitung) verbaut wurde. Er muss sich an die Technischen Anschlussbedingungen (TAB) halten.
Du kannst eine dumme Wallbox nutzen, ja. Aber um §14a-konform zu sein, landest du bei dieser Hardware meist bei der "harten Abschaltung" (Schütz). Und genau diese Lösung ist technisch unkomfortabel und risikoreich für die Zuverlässigkeit deiner Ladung über Nacht.
Die eigentliche Frage ist die Umsetzung: Das Signal an der Steuerbox musst du so ins EMS/Lastmanagement bringen, dass die §14a-Geräte (z. B. 2 Wallboxen, ggf. Wärmepumpe, PV-Akku, Klimaanlage) im Engpassfall zuverlässig auf die vorgegebene Leistung reduziert werden; PV-Akku/Klima müssen nur dann mit rein, wenn sie selbst §14a-relevant sind oder du sie bewusst ins Management einbindest. Gilt aber nur für Geräte die nach 01.01.2024 in Betrieb genommen wurden.