KIA EV9 - Dienstwagenversteuerung / Leasing

  • Ich habe heute eine nicht erfreuliche Nachricht erhalten.

    Mein Bestellter EV9 Air wir voraussichtlich im September erst nach der Modellpflege Produziert. Ich warte jetzt 4 Monate und soll nochmal so lange warten das er dann eventuell Produziert wird. Das verdirbt mir ehrlich gesagt alles und ich bin vom Glauben gefallen.

    Er hat mir jetzt ein Bestandsfahrzeug angeboten. Gt line launch Edition. Natürlich über 70.000€ und eine leasing rate von fast 1000€ ( Faktor 1,4). Wenn die Regierung die neue Grenze beschließt dann eventuell eine Alternative. Die Konditionen beim leasing sind echt schlecht bei dem EV9. Alles unbefriedigend. Freitag gebe ich meinen firmenwagen ab und gucke in die Röhre. Top Kia!

    Hat der GT Line auch Lieferprobleme aktuell?

  • Es sieht sehr gut aus, was die Anhebung der Bruttopreisgrenze für die 0,25% Regelung anbelangt.

    Die Erhöhung von 70t€ auf 100t€ steht so im Entwurf des "Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftstandorts Deutschland".

    https://dserver.bundestag.de/btd/21/003/2100323.pdf


    Kommt mir auch sehr entgegen. Hatte schon befürchtet, das es hinten runterfällt, mangels Finanzierbarkeit. Ist aber nun heute vom Kabinett beschlossen worden, wird morgen bereits verlesen und nimmt somit den üblichen Lauf der Gesetzgebung:


    Der weitere Ablauf im Gesetzgebungsverfahren sieht wie folgt aus:

    1. Erste Lesung im Bundestag: Geplant für den 5. Juni 2025.

    2. Überweisung an den Finanzausschuss: Direkt im Anschluss an die erste Lesung.

    3. Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss: Voraussichtlich am 23. Juni 2025.

    4. Zweite und dritte Lesung im Bundestag: Nach der Sommerpause, üblicherweise im September/Oktober 2025.

    5. Zustimmung des Bundesrates: Da es sich um finanzrechtliche Änderungen handelt, ist eine Zustimmung im Bundesrat erforderlich.

    Sollten keine größeren Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen werden, ist mit einer Verabschiedung nach der parlamentarischen Sommerpause zu rechnen. Das Gesetz soll laut Entwurf für Fahrzeuge mit Anschaffungsdatum nach dem 30.6.25 gelten. Beim Leasing gilt laut meinen Infos das Übernahmedatum durch des Leasingnehmer.

  • Hi.

    wie ist es denn bei einer Finanzierung?

    Habe Ende Mai bestellt, bekomme aber das Fz. nicht vor Ende Juli. (GT Line) Leasingkonditionen waren mir nicht gut genug.


    Wird auch das Übernahme Datum gelten?

    Oder das des Zulassungstages?

    Oder das des Vertragsschlusses. (Das wäre fatal)

  • Für die 0,25-%-Regel sollte auch bei einer Finanzierung immer der Zeitpunkt der erstmaligen Übernahme bzw. Lieferung entscheidend sein – nicht das Datum des Vertragsabschlusses. In der Praxis stimmt dieser Termin dann meist mit dem Zulassungsdatum überein. Bedeutet: Ist das Fahrzeug ab dem 01.07. erstmals zugelassen, dann gilt die neue 100.000€ Grenze und die 0,25% Regel.