Es ist hier schon mehrfach belegt worden, hier mal wieder eine neue Quelle. Die von der IHK werden es schon wissen
Bruttolistenpreisgrenze für steuerbegünstigte E-Dienstwagen steigt auf 100.000 Euro
Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis von bis zu 70.000 Euro profitierten bislang bei der Dienstwagenbesteuerung von einem reduzierten Ansatz: Für die private Nutzung werden monatlich nur 0,25 % statt 1 % des Listenpreises versteuert. Vgl. hierzu unsere Website Förderung der Elektromobilität .
Die Obergrenze für die Bemessungsgrundlage (Bruttolistenpreis) wird auf 100.000 Euro angehoben und gilt für Kraftfahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden.