Es sieht sehr gut aus, was die Anhebung der Bruttopreisgrenze für die 0,25% Regelung anbelangt.
Die Erhöhung von 70t€ auf 100t€ steht so im Entwurf des "Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftstandorts Deutschland".
https://dserver.bundestag.de/btd/21/003/2100323.pdf
Kommt mir auch sehr entgegen. Hatte schon befürchtet, das es hinten runterfällt, mangels Finanzierbarkeit. Ist aber nun heute vom Kabinett beschlossen worden, wird morgen bereits verlesen und nimmt somit den üblichen Lauf der Gesetzgebung:
Der weitere Ablauf im Gesetzgebungsverfahren sieht wie folgt aus:
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Erste Lesung im Bundestag: Geplant für den 5. Juni 2025.
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Überweisung an den Finanzausschuss: Direkt im Anschluss an die erste Lesung.
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Öffentliche Anhörung im Finanzausschuss: Voraussichtlich am 23. Juni 2025.
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Zweite und dritte Lesung im Bundestag: Nach der Sommerpause, üblicherweise im September/Oktober 2025.
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Zustimmung des Bundesrates: Da es sich um finanzrechtliche Änderungen handelt, ist eine Zustimmung im Bundesrat erforderlich.
Sollten keine größeren Änderungen am Regierungsentwurf vorgenommen werden, ist mit einer Verabschiedung nach der parlamentarischen Sommerpause zu rechnen. Das Gesetz soll laut Entwurf für Fahrzeuge mit Anschaffungsdatum nach dem 30.6.25 gelten. Beim Leasing gilt laut meinen Infos das Übernahmedatum durch des Leasingnehmer.