Automatisiertes Fahren
Ab dem 1. März ist das automatisierte Fahren in drei Anwendungsfällen erlaubt.
Autobahnpilot: Neu dürfen Lenkerinnen und Lenker eines automatisierten Fahrzeugs auf Autobahnen einen Autobahnpiloten verwenden, sofern dieser genehmigt ist. Ist dieser aktiviert, darf das Lenkrad losgelassen werden. Lenkerinnen und Lenker müssen den Verkehr sowie das Fahrzeug nicht mehr dauernd überwachen. Sie müssen aber bereit bleiben, das Fahrzeug jederzeit wieder selbst zu bedienen, wenn sie das Automatisierungssystem dazu auffordert.
Ich sehe schon jetzt, dass bei jeder Raststätte, bei der 60 oder 40 steht, man aber weiterfahren möchte die Autos ein abrupte Bremsung vornehmen und der Hintermann drauffährt :-). Ich denke, dass wird so beim EV9 noch nicht ganz funktionieren. Er zeigt mir oft (Forrenberg, Kempthal, kleine Parkplätze) die Abzweige-Geschwindigkeit an. Und zwar auch dann, wenn ich eigentlich auf der linken oder mittleren Spur bin.