DerCamper Gemäss StVZO §56 (https://www.bussgeldkatalog.org/wohnwagenspiegel-pflicht/) sind Spiegelerweiterungen auch in DE Pflicht. Lediglich der Bussen-Betrag ist leicht unterschiedlich (€ 15)
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Ich habe 2 Wohnwagen. Einer, welcher ich dazu verwende, an Motorradrennen zu fahren und dann alleine bin. Dieser ist 1.95m breit und daher brauche ich keine Spiegel (Fahrzeugbreite 1.98m). Für den grossen - Ferien mit Frau - mit 2.30m Breite bin ich wirklich froh, habe ich welche. Ohne Erweiterung würde ich nicht viel sehen nach hinten. Schon mit dem kleinen ohne Spiegel finde ich die Sicht nicht unbedingt gut, aber macht für mich Sinn, da ich auch den Verbrauch leicht runterkriege.
Wohnwagenspiegel für den EV9
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DerCamper Gemäss StVZO §56 (https://www.bussgeldkatalog.org/wohnwagenspiegel-pflicht/) sind Spiegelerweiterungen auch in DE Pflicht. Lediglich der Bussen-Betrag ist leicht unterschiedlich (€ 15)
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Ich habe 2 Wohnwagen. Einer, welcher ich dazu verwende, an Motorradrennen zu fahren und dann alleine bin. Dieser ist 1.95m breit und daher brauche ich keine Spiegel (Fahrzeugbreite 1.98m). Für den grossen - Ferien mit Frau - mit 2.30m Breite bin ich wirklich froh, habe ich welche. Ohne Erweiterung würde ich nicht viel sehen nach hinten. Schon mit dem kleinen ohne Spiegel finde ich die Sicht nicht unbedingt gut, aber macht für mich Sinn, da ich auch den Verbrauch leicht runterkriege.Der Grund für den hohen Betrag in der Schweiz (Fr. 400.00) ist folgender:
Es ist zwar gesetzlich vorgeschrieben, Wohnwagenspiegel zu montieren. Dieses Vergehen ist aber im Bussenkatalog nicht aufgeführt, weshalb es zu einer Anzeige kommt. Dies wird teuer!
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DerCamper Gemäss StVZO §56 (https://www.bussgeldkatalog.org/wohnwagenspiegel-pflicht/) sind Spiegelerweiterungen auch in DE Pflicht. Lediglich der Bussen-Betrag ist leicht unterschiedlich (€ 15)
.Mir ist egal wie irgendjemand die StVO liest. Wichtig ist nur was in der StVO steht. Und das steht eben so nicht in der StVO.
Dort steht
§ 56 Spiegel und andere Einrichtungen für indirekte Sicht
(1) Kraftfahrzeuge müssen nach Maßgabe der Absätze 2 bis 3 Spiegel oder andere Einrichtungen für indirekte Sicht haben, die so beschaffen und angebracht sind, dass der Fahrzeugführer nach rückwärts, zur Seite und unmittelbar vor dem Fahrzeug – auch beim Mitführen von Anhängern – alle für ihn wesentlichen Verkehrsvorgänge beobachten kann.
Jeder darf das lesen wie er möchte, vor Gericht werde ich immer Recht bekommen.
Denn die Richter lesen es ebenso wie es im Gesetz steht ohne Interpretationen und immer im Zweifel für den Angeklagten
Aber wenn du einfach gerne Recht haben möchtest, gebe ich dir das auch gerne. Das ist mir relativ egal.
Ich mag nur dieses typische Forumverhalten nicht wo jeder immer irgendetwas zitiert und mit dem Finger auf andere zeigt.
Ich kann dir nur sagen, dass ich sogar schon ohne Spiegel kontrolliert wurde. Und die Polizei hat sich überhaupt nicht dafür interessiert dass ich keine Spiegel Verlängerungen habe. Hier ging es um das Gewicht des Wohnwagens.
Aber bitte, bitte nutzt alle einen Spiegel Verlängerung.
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[…]
Upps, da bin ich wohl jemandem auf den Schlipps getreten oder der Camper hatte einfach einen schlechten Tag. Ich habe nur gegoogelt und viele Seite aus DE gesehen, in denen geschrieben steht, dass es zwingend ist, wenn der Anhänger breiter ist als das Auto. Mehr war es nicht und habe ich auch nicht behauptet.
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Nö, hab nie nen schlechten Tag. Aber danke der Sorge.
Dennoch stimmen Deine Zitate eben einfach nicht. Also habe ich den echten Gesetzestext gepostet. Das war doch toll und im Sinne der Diskussion.