Es handelt sich um die Motorbezogene Versicherungssteuer, die es schon sehr lange gibt, von der aber bisher E-Autos befreit waren. Bei dieser Befreiung zur Förderung der E-Auto Quote war damit zu rechnen, dass sie einmal wegfallen wird. Die Erläuterungen zum Gesetzesantrag liefern die Begründung
(Einnahmenentfall).
Die motorbezogene Versicherungssteuer hätte mit 40.32 EUR aber nur die Hälfte ausgemacht. Das wäre korrekt gewesen. Die Differenz ist eine Steuer auf das Fahrzeuggewicht, von der Verbrenner ausgenommen sind.